Zusammenarbeit Schule und Eltern
Damit die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bestmöglich funktioniert, müssen alle Beteiligten Grundsätze einhalten. Diese Grundsätze wurden zwischen der Schule und den Eltern vereinbart. Die Gesamtlehrerkonferenz, der Elternbeirat sowie die Schulkonferenz waren an der Erstellung beteiligt.
Unsere Grundsätze
- Das Kind ist immer der Mittelpunkt der gemeinsamen Zusammenarbeit.
- Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern ist respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll.
- Bei allen Fragen und Problemen sind die jeweiligen Klassenteams die ersten Ansprechpartner. Kritik wird sachlich vorgebracht, inhaltlich begründet und ohne persönliche Vorwürfe miteinander besprochen.
- Die Stufenkoordinatoren und im Bedarfsfall die Schulleitung können an weiteren Gesprächen teilnehmen bzw. hinzugezogen werden.
- Die Vorsitzenden des Elternbeirates können an weiteren Gesprächen teilnehmen bzw. hinzugezogen werden.
- Zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule und den Eltern findet ein regelmäßiger, wechselseitiger Austausch von Informationen statt. Elternbriefe und Eintragungen in die Mitteilungsbücher sind von allen Beteiligten zu lesen. Informationen von zu Hause (z. B. Freizeitgestaltung am Wochenende) können für den schulischen Alltag wichtig sein. Arzttermine, Arztberichte sowie Einführung und Veränderung von Medikamenten sind für die Schule wichtige Informationen.
- Klassenpflegschaften (Elternabenden) finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Sie sind sowohl für die Schule, als auch für die Eltern verpflichtend.
- Einmal im Schuljahr findet an einem Samstag ein Elternsprechtag statt. An diesem Tag stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pistorius-Schule für Gespräche zur Verfügung. Es wird erwartet, dass Eltern dieses Angebot annehmen. Elterngespräche sollten nicht unmittelbar vor oder nach dem Elternsprechtag stattfinden.
- Der Elternbeirat und die Schulkonferenz sind Gremien der gemeinsamen Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.
- Kann ein Kind aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) die Schule nicht besuchen sind die Eltern minderjähriger Kinder verpflichtet ihre Kinder zu entschuldigen. Die Entschuldigung, so der Wunsch der Schule, sollte bereits am ersten Tag des Fehlens telefonisch in der Schule erfolgen. Entschuldigungen über die Busbegleitungen sind nicht möglich.